Der Gemeinde-/Marktgemeinderat hat in der jeweiligen Sitzung am 03.04.2023 (Castell und Rüdenhausen), 17.04.2023 (Abtswind) und 20.04.2023 (Wiesentheid) den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgerichts Kitzingen gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 08.05.2023 (Beginn der Auflegungsfrist) bis 15.05.2023 (Ende der Auflegungsfrist) in der   Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balth.-Neumann-Straße 14, 97353 Wiesentheid, Rathaus, Zimmer-Nr. 1 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, bis zum 23.05.2023, nach Schluss der Auflegung schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der

Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Balth.-Neumann-Straße 14, 97353 Wiesentheid, Rathaus, Zimmer-Nr. 1 Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang) bzw. nach Abschnitt II Nr. 2 bis 5 der Schöffenbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und des Innern, für Sport und Integration vom  27. Oktober 2022 (AZ. E8-3221- E -II – 14870/2021 und B2-0143-2), nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Weitere Informationen zum Download:

Bekanntmachung Auslegung