Städtebauförderung in Wiesentheid

Im Jahr 2010 wurde Wiesentheid erstmals in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen. Ziel ist es, insbesondere die Attraktitivät des “Altortes” von Wiesentheid zu erhalten und diesen zu beleben. Zudem wurde für die Altortbereiche im Hauptort Wiesentheid sowie in den Ortsteilen Feuerbach, Geesdorf, Reupelsdorf und Untersambach ein förmliches Sanierungsgebiet festgesetzt.

Die Marktgemeinde möchte den Anwohnern dadurch die Sanierung von Gebäuden erleichtern. Neben energetischen Vorteilen trägt dies auch zur Verschönerung des Ortsbildes bei und erhöht die Wohnqualität in den Altortgebieten.

Gestaltungshandbuch

Die Sanierung wird wie folgt finanziell gefördert:

  • Bei allen Gebäuden, die im Bereich der Sanierungsgebiete liegen, werden die Sanierungskosten mit einem erhöhten Satz auf die Einkommensteuerlast angerechnet (§ 7 h EStG). Hierdurch kann eine Sanierung deutlich kostengünstiger durchgeführt werden.
  • Für Gebäude im Altort Wiesentheid, welche der städtebaulichen Gestaltungssatzung unterliegen, kann über das kommunale Förderprogramm ein Zuschuss von bis zu 10.000,– € abgerufen werden.
  • Gebäude, die von Familien oder Alleinerziehenden mit Kindern für die Wohnnutzung erworben werden, erhalten ggf. eine kommunale Förderung („Familienbonus“) durch die Marktgemeinde Wiesentheid. Diese Förderung kann auch abgerufen werden, wenn die Geburt der Kinder erst nach dem Kauf erfolgt.
  • Gebäude, die dem Denkmal- oder Ensembleschutz unterliegen erhalten unter Umständen eine Förderung durch das Denkmalamt, einen Sonderzuschuss der Marktgemeinde Wiesentheid und eine erhöhte steuerliche Abschreibung.
  • Die KfW bietet für bestimmte Sanierungen zinsverbilligte oder zinslose Kredite an. Zudem bezuschusst der Staat derzeit bestimmte Sanierungsformen.

“Aktive Stadt- und Ortsteilzentren” nennt sich das Programm, aus welchem die Gemeinde und Eigentümer von Anwesen Fördermittel erhalten können, wenn deren Sanierung oder Renovierung für zuwendungsfähig erachtet wird.

Der Markt Wiesentheid wird vom Planungsbüro Prof. Schirmer aus Würzburg begleitet, das mit der Erstellung eines “Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts” beauftragt ist. Parallel dazu wurde eine Einzelhandelsuntersuchung durchgeführt, um den Bestand und den künftigen Entwicklungsbedarf sowie die Entwicklungsmöglichkeiten zu analysieren.

Ein kommunales Förderprogramm, mit welchem kleinere Maßnahmen z.B. an Fassaden und Dächern unterstützt werden, wird von der Gemeinde angeboten. Des Weiteren dient ein Gestaltungshandbuch als Leitfaden für die Gestaltung der Anwesen.

Fragen zur Städtebauförderung beantworten Ihnen gerne das Bauamt, 09383-97350

Die Kernbereiche der vier Ortsteile wurden als städtebauliches Sanierungsgebiet festgesetzt. Hierdurch haben die Anwohner die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen nach § 7h Einkommenssteuergesetz mit einem erhöhten Satz von der Steuer abzusetzen.

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