Breitbanderschließung

Im Markt Wiesentheid ist an allen Telefonanschlüssen eine Mindestbandbreite von 30 MBit/s im Download verfügbar, zumeist deutlich mehr. Zudem werden bei allen Bauarbeiten Glasfaserstrecken teils bis auf die Grundstücke verlegt, sodass zahlreiche Gebäude bereits an das Giganetz angeschlossen sind.

Unterstützt wird die Initiative vom Breitband-Förderprogramm des Freistaats Bayern.

Bekanntmachungen zum Förderverfahren

Verfahren zur Förderung von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) (gesamtes Gemeindegebiet)

Der Markt Wiesentheid beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der “Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)”.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Gemäß der BayGibitR hat der Markt Wiesentheid für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Sturm unter hauptamt[at]wiesentheid.de

Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.

Der Markt Wiesentheid ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Der Markt Wiesentheid bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 09.10.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.

Der Markt Wiesentheid hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Der Markt Wiesentheid führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Markt Wiesentheid die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Der Markt Wiesentheid behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 16.06.2021 beim Markt Wiesentheid einzureichen.

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren:

Die Adressliste wird den teilnehmenden Netzbetreibern nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an hauptamt@wiesentheid.de.

Vorbehaltlich der Erteilung eines positiven Förderbescheids ist beabsichtigt, an die  Telekom Deutschland GmbH den Auftrag zu vergeben.

Modul 5 – Bekanntgabe Auswahlentscheidung

Der Markt Wiesentheid hat am 02.02.2022 den Zuwendungsbescheid von der Regierung von Unterfranken erhalten.

Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 09. Juli 2014 (Wiesentheid, Feuerbach, Reupelsdorf, Mühlen und Aussiedlerhöfe)

Das Verfahren ist abgeschlossen.

Veröffentlicht am 09.01.2015

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Veröffentlicht am 13.05.2015

Kartendarstellung   Download

Veröffentlicht am 13.05.2015

ACHTUNG! Die Abgabefrist wurde auf den 31.07.2015, 09.00 Uhr verlängert!

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Veröffentlicht am 15.09.2015

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Veröffentlicht am 11.08.2017

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Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern nach der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) vom 22.11.2012 (Geesdorf und Untersambach) – das Verfahren ist beendet.

Abschließende Projektbeschreibung für das Fördergebiet Geesdorf / Untersambach.

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Die Marktgemeinde Wiesentheid gibt bekannt, dass die Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag Stellung genommen hat und keine Änderungen verlangt. Der Kooperationsvertrag wurde am 12.06.2015 geschlossen. Die Baumaßnahmen wurden im Herbst 2014 durchgeführt. Die Inbetriebnahme des Netezs erfolgte im März 2015.

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Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet Geesdorf / Untersambach

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentsheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem vom Markt Wiesentheid
definierten Erschließungsgebiet Geesdorf / Untersambach im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Veröffentlicht am 18.02.2014

Dem Markt Wiesentheid lagen innerhalb der Angebotsfrist drei Angebote von Netzbetreibern vor. Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Marktgemeinderat des Marktes Wiesentheid am 13.02.2014 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und beabsichtigt, mit dieser einen Kooperationsvertrag zu schließen.

Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der formellen Zustimmung der Bewilligungsbehörde. Der Kooperationsvertrag wurde am 18.02.2014 zur Prüfung und Stellunganhme an die Bundesnetzagentur versandt.

Wiesentheid, den 18.02.2014

Dr. Werner Knaier
1. Bürgermeister

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet Geesdorf / Untersambach

Der 1. Bürgermeister des Marktes Wiesentheid hat am 09.09.2013 die Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet Geesdorf / Untersambach ausgefertigt.

Wiesentheid, den 10. September 2013

Dr. Werner Knaier
1. Bürgermeister

Bekanntmachung

Ermittlung, ob die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln (einschließlich der Vorabregulierung) befriedigt werden kann und Anfrage an die Bundesnetzagentur

Die Marktgemeinde Wiesentheid kommt zu dem Ergebnis, dass ein Aus- bzw. Aufbau von NGA-Netzen im Erschließungsgebiet nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mtiteln möglich ist, nachdem die Gemeinde keine eigenen TK-Unternehmen oder Stadtwerke hat, welche die Versorgung günstiger sicherstellen könnten. Auch existiert kein im örtlichen Umfeld tätiger Energieversorger, der eine TK-Versorgung betreibt.

Die Marktgemeinde Wiesentheid hat am 29.07.2013 um Stellungnahme zur möglichen Vorabregulierung durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der Förderung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Höchgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie – Nr. 4.1.2 und 4.1.3 BbR) gebeten.

Mit Schreiben vom 23.08.2013 hat die Bundesnetzagentur folgendes mitgeteilt: “In den Erschließungsgebieten Geesdorf und Untersambach kann die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungsprodukte innerhalb des relevanten Zeitraums jedoch nicht zur gewünschten Erschließung führen.”

Wiesentheid, den 26. August 2013

Dr. Werner Knaier
1. Bürgermeister

Stellungnahme der Bundesnetzagentur

Veröffentlichung des Ergebnisses der Markterkundung
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Die Markterkundung, ob Netzbetreiber im Erschließungsgebiet Geesdorf/Untersambach in den kommenden drei Jahren einen Ausbau der Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream bzw. mindestens 25 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream ohne finanzielle Beteiligung Dritter durchführen werden, wurde gemäß Bekanntmachung vom 24.06.2013 durchgeführt. Die Veröffentlichung erfolgte in der Zeit vom 25.06.2013 bis 28.07.2013 auf der Gemeindehomepage www.wiesentheid.de und durch Verlinkung mit dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de.

Es wird festgestellt, dass kein Betreiber eines elektronischen Kommunikationsnetzes ein Angebot abgegeben hat. Die Markterkundung blieb erfolglos.

Die Bundesnetzagentur wurde nunmehr um Stellungnahme zur möglichen Vorabregulierung gebeten.

Wiesentheid, den 29. Juli 2013

Dr. Werner Knaier
1. Bürgermeister

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Nach Durchführung der Ist- und Bedarfsermittlung hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Zu diesem Zweck wird eine Markterkundung durchgeführt.

Wiesentheid, den 24. Juni 2013

Dr. Werner Knaier

1. Bürgermeister

Abfrageverfahren

Veröffentlichung der Ergebnisse der Ist- und Bedarfsermittlung

Die ist- und Bedarfsermittlung (durchgeführt vom 27.03. bis 10.05.2013 in den Ortsteilen Geesdorf und Untersambach des Marktes Wiesentheid hat ergeben, dass 1 Unternehmer i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG einen Bedarf von mindestens 50 MBit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream hat. Des Weiteren haben 6 Unternehmer einen Bedarf von mindestens 30 MBit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream gemeldet. Eine Grundversorgung von mindestens 2 Mbit/s im Downstream ist im Erschließungsgebiet nur teilweise, mindestens 25 Mbit/s im Downstream in keinem Bereich vorhanden.

Wiesentheid, den 21. Juni 2013

Dr. Werner Knaier
1. Bürgermeister

Ergebnis-Karte

Ermittlung der aktuellen Versorgung und Bedarfsermittlung 

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.

Die Gemiende Wiesentheid hat ein Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das Erschließungsgebiet umfasst die Ortsteile Geesdorf und Untersambach als sog. Kumulationsgebiet. Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG), der mit dem hierfür bereitgestellten Fragebogen bis spätestens 10. Mai 2013 dem Markt Wiesentheid zu melden ist.

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den o.g. Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertagungsrate von mindestens 30 MBit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindstens 50 MBit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.

Die Angaben im Rahmen dieser Bedarfsermittlung sind freiwillig und sollen der Ermittlung von notwendigen Breitbandanschlüssen dienen. Zielsetzung ist eine flächendeckende Hochleistungsanbindung im Erschließungsgebiet.

Wir bitten die in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen um Unterstützung.  Bitte füllen Sie den Fragebogen zur Bedarfsermittlung bis spätestens 10.05.2013 aus und senden Sie diesen an den Markt Wiesentheid, Balth.-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid.

Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, Herr Sturm, unter Tel. 09383/9735-22 gerne zur Verfügung.

Wiesentheid,den 27. März 2013

Dr. Werner Knaier
1. Bürgermeister

Steckbrief