Steuertermin: 15. Februar 2021

Fällig sind:

Grundsteuer:              1. Rate der Vierteljahres- und Halbjahres-Zahler

Gewerbesteuer:          1. Rate Vorauszahlung 2021

Hundesteuer

Verbrauchsgebührenabrechnung 2020:

Abtswind:                    fällig am 22.02.2021

Rüdenhausen             fällig am 22.02.2021

Castell:                       fällig am 23.02.2021

Wiesentheid:               fällig am 23.02.2021

Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid bittet um termingerechte Überweisung.

Dadurch können weitere Unkosten beim nächsten maschinellen Mahnlauf vermieden werden.

Es wird auf die Möglichkeit zur Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandates hingewiesen.

Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid