Steuertermin: 15. Februar 2021
Fällig sind:
Grundsteuer: 1. Rate der Vierteljahres- und Halbjahres-Zahler
Gewerbesteuer: 1. Rate Vorauszahlung 2021
Hundesteuer
Verbrauchsgebührenabrechnung 2020:
Abtswind: fällig am 22.02.2021
Rüdenhausen fällig am 22.02.2021
Castell: fällig am 23.02.2021
Wiesentheid: fällig am 23.02.2021
Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid bittet um termingerechte Überweisung.
Dadurch können weitere Unkosten beim nächsten maschinellen Mahnlauf vermieden werden.
Es wird auf die Möglichkeit zur Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandates hingewiesen.
Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid