Der Freistaat Bayern hat nunmehr auch ein Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen in Bayern (BayHoPr 2021) aufgelegt. Die Richtlinien für dieses Programm wurden im BayMBl. 2021 Nr. 750 vom 27. 10.2021 veröffentlicht.

Die Bearbeitung dieses Programmes erfolgt – anders als bei den Soforthilfen für Hausrat/Haushalt – durch die Regierung von Unterfranken. Die Finanzhilfen sind bis spätestens 30. Juni 2023 zu beantragen. In Unterfranken umfasst der Geltungsbereich die Landkreise Haßberge, Kitzingen, Schweinfurt und Würzburg.

Die Bearbeitung dieses Programms erfolgt – anders als bei den Soforthilfen – durch die Regierung von Unterfranken, bei der die Finanzhilfen bis spätestens 30. Juni 2023 zu beantragen sind. Wir bitten Sie, mögliche Antragsteller in geeigneter Weise auf dieses Programm hinzuweisen.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat auf der Internetseite https://www.stmb.bayern.de/wohnen/hochwasserhilfen2021/index.php Informationen zum Programm eingestellt (u.a. Richtlinien, Rechtsgrundlagen, Antragsformular).

Quelle: Pressemitteilung Regierung von Unterfranken 05.11.2021