Mit der europäischen Kurzzeitvermietungsverordnung werden künftig einheitliche Rahmenbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen und vergleichbaren Unterkünften über digitale Plattformen geschaffen. Ziel der Verordnung ist eine bessere Transparenz bei Kurzzeitvermietungen innerhalb der Europäischen Union. Plattformen sollen bestimmte Daten standardisiert erfassen und an öffentliche Stellen übermitteln.
Eine Registrierungspflicht für Gastgeber entsteht dabei nicht automatisch flächendeckend. Sie gilt nur dort, wo Kommunen bereits entsprechende Registrierungssysteme oder Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum eingeführt haben. Die konkrete Umsetzung bleibt somit weiterhin von den jeweiligen nationalen und kommunalen Rahmenbedingungen abhängig.
Diese Regelung greift in keiner unserer Gemeinden, da es keine Zweckentfremdungssatzung in der VGem Wiesentheid gibt.