Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer,
sehr geehrte Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben,
ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben. Hierfür sind bereits
jetzt verbindliche Vorarbeiten zu treffen. Das Bayerische Landesamt für Steuern weist mit
nachfolgender Veröffentlichung auf die Neuregelung der Grundsteuer und den
Verfahrungsablauf hin.
Die Finanzverwaltung der VGem. Wiesentheid bittet um Beachtung.

Grundsteuerreform