In mehreren Fällen wurden illegale Ablagerungen von Holz und leider auch Müll o.ä. auf gemeindlichen Grundstücken gemeldet.
Dabei wurden zum Teil auch Abfälle nicht beseitigt, Wege versperrt oder unserem Bauhof die Mäharbeiten erschwert.
Daher weisen wir darauf hin, dass eine Nutzung von gemeindlichen Flächen nur mit einer Nutzungsvereinbarung erlaubt ist.
Kurzzeitige Ablagerungen werden lediglich geduldet und auch nur dann, wenn dadurch keine Einschränkung anderer Bürger hervorgerufen wird.
Wir bitten die entsprechenden Betroffenen ohne Nutzungsvereinbarung darum ihr Eigentum auf dem eigenen Grundstück zu lagern.
Bei Unsicherheiten zu Grundstücksgrenzen helfen wir gerne weiter.