Grundsätzlich gelten für politische Veranstaltungen die Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht. Zum Schutz aller Sitzungsteilnehmer hat der Marktgemeinderat Wiesentheid in seiner Sitzung vom 18.11.2021 jedoch beschlossen, dass ab sofort und bis auf Widerruf im Rahmen des Hausrechts für alle Teilnehmer an kommunalpolitischen Veranstaltungen im Markt Wiesentheid die 3G-Regelung gilt.

Betroffen sind hiervon unter anderen:

  • Sitzung des Marktgemeinderates und der Ausschüsse
  • Arbeitskreistreffen
  • Workshoptreffen
  • Bürgerversammlungen
  • Veranstaltungen der Jugend-/ Seniorenreferenten
  • Dienstversammlungen der Feuerwehren, Feldgeschworenen, etc.

Zur Kontrolle ist am Einlass entweder ein verifizierbarer Impf- oder Genesenennachweis (digitaler CovPass / QR-Code) oder ein Testzertifikat einer offiziellen Teststelle (bei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden, bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) im Original vorzulegen. Selbst durchgeführte Schnelltests werden nicht anerkannt. Sollte die jeweils geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zukünftig strengere Regelungen vorschreiben, gelten diese.

Ich bitte um Beachtung, um Probleme beim Einlass zu den o.g. Veranstaltungen zu vermeiden.

Klaus Köhler

Erster Bürgermeister

 

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