Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid gemäß der

–              § 10 Abs. 3 Sätze 5-7 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wiesentheid
–              § 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Abtswind
–              § 10 Abs. 3 Sätze 3-4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Castell
–              § 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Rüdenhausen

über die Meldung der

Tierbestände (für die Kanalbenutzungsgebühren)

Ab dem 01.01.2004 werden die Tierseuchenbeiträge direkt von der Bayerischen Tierseuchenkasse erhoben. Die Gemeinden haben jedoch kein Auskunftsrecht gegenüber der Bayer. Tierseuchenkasse! Daher ist die Meldung der Tierbestände für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren (Abzug Großvieheinheiten) an die Gemeinde zusätzlich notwendig.

Ohne Abgabe dieser Meldung ist ein Abzug der Großvieheinheiten nicht mehr möglich!

Dies gilt für alle Tierhalter, die Ihre Tiere aus der gemeindlichen Wasserversorgung tränken! Für aus Brunnen getränkte Tiere werden keine Kanalgebühren erlassen.

Die Meldebögen sind bis spätestens

31.12.2019

in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid – Kämmerei/Steueramt, Zi.Nr.1.8, Balth.-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid abzugeben.